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Motivation zur Erklärung von Brugg

Was ist die Rolle von uns Zivildienstleistenden in der Gesellschaft und welche Werte verbinden uns? Aus der Diskussion um diese Fragen innerhalb der Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender (GSZ) entstand die vorliegende Erklärung.

Zivildienstleistende entscheiden aus moralischen Gründen, statt dem Militärdienst einen gewaltfreien Dienst für die Gesellschaft zu leisten. Wir sind zudem der Überzeugung, dass Zivildienstleistende nicht nur einen moralischen Konflikt mit dem Militär haben, sondern auch das Bedürfnis, die Schweiz und letztendlich die ganze Weltgemeinschaft auf ihrem Weg zu einem friedlichen Zusammenleben voranzubringen. Ein Zusammenleben, das es allen ermöglicht, sich voll zu entfalten, und zugleich den Prinzipien der Nachhaltigkeit und gegenseitigen Achtung entspricht. Um unsere Vision zu erreichen, müssen wir Menschen auf den folgenden drei Ebenen weiterkommen:

1) Friedlicher Umgang mit Konflikten
Der Verzicht auf Kriegsdienst bedeutet nicht etwa ein Ignorieren von Konflikten, sondern erfordert im Gegenteil ein Erkennen und Umgehen mit Konflikten auf eine Art, die deren Eskalation verhindert. Konflikte müssen wir frühzeitig erkennen und gewaltfrei bearbeiten, nicht nur bei Konflikten zwischen Völkern, sondern auch bei Auseinandersetzungen zwischen Individuen und einzelnen Gruppierungen.

Die dazu nötige Konfliktkompetenz setzt das Bewusstsein voraus, dass jeder Mensch - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, körperlicher und geistiger Verfassung oder Gesinnung - gleichwertig ist. Dies wiederum soll nicht heissen, dass er nicht kritisiert werden kann und darf.

2) Achtung der Menschenrechte und faire Gesellschaft
Für die Gesellschaft ist es wichtig, dass jedes Individuum eine Aufgabe findet und einen Beitrag für die Menschheit leistet. Ohne einer Person ihre Selbstverantwortung abzusprechen, ist es immer sinnvoll, sie in ihrer Suche nach einer Aufgabe zu unterstützen. Es liegt in der Verantwortung jedes Individuums, die Leistungen seines Gegenübers gerecht zu entgelten.

Wenn jeder nur auf sein Eigenwohl schaut, so verletzt er die Bedürfnisse und Rechte anderer Menschen. Auf längere Sicht ist auf diese Weise ein friedliches und harmonisches Zusammenleben nicht möglich. Deshalb müssen wir die Bedürfnisse und Rechte anderer Menschen, wie Selbstbestimmung, freie Meinungsäusserung und körperliche Unversehrtheit, achten. Das Zusammenleben bedingt, sich zugunsten von Mitmenschen in seiner Freiheit einzuschränken.

3) Umweltbewusstes Handeln
Für ein langfristiges Bestehen einer Gesellschaft ist es unerlässlich, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft zu erhalten. Diese Bedingung erfüllen wir aber heute nicht. Es ist, in weit grösserem Ausmasse als bisher, notwendig, mit unseren natürlichen Ressourcen schonungsvoll umzugehen. Weiter gilt es den Ausstoss von Schadstoffen und Abgasen einzudämmen oder zu verhindern. Es ist ein grösseres Bewusstsein dafür von Nöten, was der Verbrauch gewisser Ressourcen für die Umwelt bedeutet. Der Einzelne ist aufgefordert, sein Konsumverhalten weniger an seinen finanziellen Möglichkeiten, als auch an dessen Auswirkungen auf den weltweiten Ressourcenbestand, auszurichten.

Die Leitlinien dieser Erklärung dienen einer zukunftsfähigen Gesellschaft, zu der nicht nur Zivildienstleistende, sondern alle Menschen beitragen sollen. Das Weiterkommen setzt ein politisches Bewusstsein voraus und die Einsicht, dass jeder (auch klein scheinende) Beitrag zählt.